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   BVerwG, 01.03.2006 - 1 B 85.05   

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BVerwG, 01.03.2006 - 1 B 85.05 (https://dejure.org/2006,6990)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2006 - 1 B 85.05 (https://dejure.org/2006,6990)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2006 - 1 B 85.05 (https://dejure.org/2006,6990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs; Bedingungen einer wirtschaftlichen Existenzgrundlage für tschetschenische Binnenflüchtlinge in der Russischen Föderation; Inländische Fluchtalternative für Tschetschenen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 212/01

    Russland, Christen, Armenier, Tschetschenen, Moslems, Mischehen, Verfolgung durch

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 1 B 85.05
    4 Vor dem Hintergrund, dass mehrere andere Oberverwaltungsgerichte (Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 24. April 2003 1 LB 212/01 , Oberverwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 16. Dezember 2004 3 KO 1003/04 , Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 31. Januar 2005 11 B 02.31597 , nunmehr auch Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 23. Juni 2005 2 R 11.03 und Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 12. Juli 2005 11 A 2307/03.A ) eine inländische Fluchtalternative für Tschetschenen in anderen Teilen der Russischen Föderation bejaht hätten, hält die Beklagte die Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig,.

    In dem bereits erwähnten einschlägigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 24. April 2003 1 LB 212/01 wird eine inländische Fluchtalternative für Tschetschenen sowohl im Jahre 1999 als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung im April 2003 generell bejaht, weil eine Gefährdung des wirtschaftlichen Existenzminimums in den übrigen verfolgungsfreien Gebieten der Russischen Föderation nicht zu befürchten sei und eine solche Gefährdung außerdem wegen der noch schlechteren wirtschaftlichen Bedingungen am Herkunftsort (Tschetschenien) unbeachtlich weil nicht verfolgungsbedingt wäre.

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 1 B 85.05
    7 Zwar ist die nach der Rechtsprechung des Senats gebotene Auseinandersetzung mit der abweichenden Würdigung verallgemeinerungsfähiger Tatsachen im Asylrechtsstreit durch andere Oberverwaltungsgerichte grundsätzlich Teil der dem materiellen Recht zuzuordnenden Sachverhalts- und Beweiswürdigung, so dass eine fehlende Auseinandersetzung mit abweichender obergerichtlicher Rechtsprechung als solche in aller Regel nicht als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gerügt werden kann (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 13 und vom 6. Dezember 1995 BVerwG 9 B 525.95 ).
  • BVerwG, 21.05.2003 - 1 B 298.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 1 B 85.05
    Geht das Berufungsgericht hierauf in den Urteilsgründen nicht ein und lässt sich auch sonst aus dem gesamten Begründungszusammenhang nicht erkennen, dass und in welcher Weise es diesen Vortrag zur Kenntnis genommen und erwogen hat, liegt in der unterlassenen Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung eines anderen Oberverwaltungsgerichts ausnahmsweise auch ein rügefähiger Verfahrensmangel (vgl. in diesem Sinne schon Beschluss vom 21. Mai 2003 BVerwG 1 B 298.02 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270).
  • VGH Bayern, 31.01.2005 - 11 B 02.31597

    inländische Fluchtalternative für politisch unverdächtige, gesunde und

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 1 B 85.05
    4 Vor dem Hintergrund, dass mehrere andere Oberverwaltungsgerichte (Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 24. April 2003 1 LB 212/01 , Oberverwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 16. Dezember 2004 3 KO 1003/04 , Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 31. Januar 2005 11 B 02.31597 , nunmehr auch Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 23. Juni 2005 2 R 11.03 und Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 12. Juli 2005 11 A 2307/03.A ) eine inländische Fluchtalternative für Tschetschenen in anderen Teilen der Russischen Föderation bejaht hätten, hält die Beklagte die Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 2307/03

    Russland, Tschetschenien, Interne Fluchtalternative, Anerkennungsrichtlinie,

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 1 B 85.05
    4 Vor dem Hintergrund, dass mehrere andere Oberverwaltungsgerichte (Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 24. April 2003 1 LB 212/01 , Oberverwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 16. Dezember 2004 3 KO 1003/04 , Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 31. Januar 2005 11 B 02.31597 , nunmehr auch Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 23. Juni 2005 2 R 11.03 und Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 12. Juli 2005 11 A 2307/03.A ) eine inländische Fluchtalternative für Tschetschenen in anderen Teilen der Russischen Föderation bejaht hätten, hält die Beklagte die Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig,.
  • OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht, Verwaltungsprozessrecht; Russische

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 1 B 85.05
    4 Vor dem Hintergrund, dass mehrere andere Oberverwaltungsgerichte (Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 24. April 2003 1 LB 212/01 , Oberverwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 16. Dezember 2004 3 KO 1003/04 , Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 31. Januar 2005 11 B 02.31597 , nunmehr auch Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 23. Juni 2005 2 R 11.03 und Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 12. Juli 2005 11 A 2307/03.A ) eine inländische Fluchtalternative für Tschetschenen in anderen Teilen der Russischen Föderation bejaht hätten, hält die Beklagte die Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig,.
  • BVerwG, 06.12.1995 - 9 B 525.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Anforderungen an eine Urteilsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 1 B 85.05
    7 Zwar ist die nach der Rechtsprechung des Senats gebotene Auseinandersetzung mit der abweichenden Würdigung verallgemeinerungsfähiger Tatsachen im Asylrechtsstreit durch andere Oberverwaltungsgerichte grundsätzlich Teil der dem materiellen Recht zuzuordnenden Sachverhalts- und Beweiswürdigung, so dass eine fehlende Auseinandersetzung mit abweichender obergerichtlicher Rechtsprechung als solche in aller Regel nicht als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gerügt werden kann (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 13 und vom 6. Dezember 1995 BVerwG 9 B 525.95 ).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 10 B 32.11

    Asylrechtsstreit; unterlassene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung eines

    Zwar ist die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebotene Auseinandersetzung mit der abweichenden Würdigung verallgemeinerungsfähiger Tatsachen im Asylrechtsstreit durch andere Oberverwaltungsgerichte grundsätzlich Teil der dem materiellen Recht zuzuordnenden Sachverhalts- und Beweiswürdigung, so dass eine fehlende Auseinandersetzung mit abweichender obergerichtlicher Rechtsprechung als solche in aller Regel nicht als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gerügt werden kann (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 1. März 2006 - BVerwG 1 B 85.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 324 und - BVerwG 1 B 86.05).
  • BVerwG, 06.07.2012 - 10 B 18.12

    Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen für die Erstreckung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die gebotene Auseinandersetzung mit der abweichenden Würdigung verallgemeinerungsfähiger Tatsachen im Asylrechtsstreit durch andere Oberverwaltungsgerichte grundsätzlich Teil der dem materiellen Recht zuzuordnenden Sachverhalts- und Beweiswürdigung, so dass eine fehlende Auseinandersetzung mit abweichender obergerichtlicher Rechtsprechung als solche in aller Regel nicht als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gerügt werden kann (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 1. März 2006 - BVerwG 1 B 85.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 324 und - BVerwG 1 B 86.05).
  • BVerwG, 06.07.2012 - 10 B 17.12

    Vorverfolgung in Tschetschenien; Gruppenverfolgung; Beweiserleichterung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die gebotene Auseinandersetzung mit der abweichenden Würdigung verallgemeinerungsfähiger Tatsachen im Asylrechtsstreit durch andere Oberverwaltungsgerichte grundsätzlich Teil der dem materiellen Recht zuzuordnenden Sachverhalts- und Beweiswürdigung, so dass eine fehlende Auseinandersetzung mit abweichender obergerichtlicher Rechtsprechung als solche in aller Regel nicht als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gerügt werden kann (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 1. März 2006 - BVerwG 1 B 85.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 324 und - BVerwG 1 B 86.05).
  • BVerwG, 04.01.2007 - 1 B 47.06

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Revisionsverfahren, rechtliches Gehör,

    Das verletzt den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs; zugleich liegt darin ein formeller Begründungsmangel im Sinne des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. im Einzelnen den Beschluss des Senats vom 1. März 2006 BVerwG 1 B 85.05 juris).
  • BVerwG, 01.03.2006 - 1 B 86.05

    Bedingungen einer wirtschaftlichen Existenzgrundlage für tschetschenische

    Geht das Berufungsgericht hierauf in den Urteilsgründen nicht ein und lässt sich auch sonst aus dem gesamten Begründungszusammenhang nicht erkennen, dass und in welcher Weise es diesen Vortrag zur Kenntnis genommen und erwogen hat, liegt in der unterlassenen Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung eines anderen Oberverwaltungsgerichts ausnahmsweise auch ein rügefähiger Verfahrensmangel (vgl. den Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem Verfahren BVerwG 1 B 85.05; in diesem Sinne auch schon Beschluss vom 21. Mai 2003 - BVerwG 1 B 298.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270).

    Die offenkundig aus dem Verfahren BVerwG 1 B 85.05 übernommene Behauptung, die Beklagte habe sich durch einen Schriftsatz vom 21. November 2003 unter Vorlage des erwähnten Urteils und durch Überreichung des erwähnten Beschlusses in der Berufungsverhandlung am 16. März 2005 auf die einschlägige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig ausdrücklich bezogen, trifft ausweislich der Gerichtsakten nicht zu.

  • BVerwG, 09.06.2006 - 1 B 102.05

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage des Ausschlusses von

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG ebenso wie früher nach § 51 Abs. 1 AuslG unabhängig davon ausschließt, ob es sich um staatliche Verfolgung oder Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure handelt (vgl. Urteile vom 8. Februar 2005 BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 122, 376 ; vom 12. April 2005 BVerwG 1 C 3.04 Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 2 S. 16 und vom 1. November 2005 BVerwG 1 C 21.04 DVBl 2006, 511 sowie Beschluss vom 1. März 2006 BVerwG 1 B 85.05 juris Rn. 11).
  • OVG Bremen, 31.05.2006 - 2 A 112/06

    Russische Föderation; örtliche Gruppenverfolgung in Tschetschenien, zur

    Auf die Verfahrensrüge der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 01.03.2006 (Az. BVerwG 1 B 85.05) das Urteil wegen Verletzung rechtli-.
  • BVerwG, 20.12.2007 - 10 B 75.07

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Begründungserfordernis,

    4 Zwar ist die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebotene Auseinandersetzung mit der abweichenden Würdigung verallgemeinerungsfähiger Tatsachen im Asylrechtsstreit durch andere Oberverwaltungsgerichte grundsätzlich Teil der dem materiellen Recht zuzuordnenden Sachverhalts- und Beweiswürdigung, so dass eine fehlende Auseinandersetzung mit abweichender obergerichtlicher Rechtsprechung als solche in aller Regel nicht als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gerügt werden kann (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 1. März 2006 BVerwG 1 B 85.05 juris und BVerwG 1 B 86.05).
  • BVerwG, 14.05.2007 - 1 B 103.06

    Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Begründungsmangel, rechtliches Gehör,

    4 Zwar ist die nach der Rechtsprechung des Senats gebotene Auseinandersetzung mit der abweichenden Würdigung verallgemeinerungsfähiger Tatsachen im Asylrechtsstreit durch andere Oberverwaltungsgerichte grundsätzlich Teil der dem materiellen Recht zuzuordnenden Sachverhalts- und Beweiswürdigung, so dass eine fehlende Auseinandersetzung mit abweichender obergerichtlicher Rechtsprechung als solche in aller Regel nicht als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gerügt werden kann (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 1. März 2006 BVerwG 1 B 85.05 juris und BVerwG 1 B 86.05 ).
  • BVerwG, 14.05.2007 - 1 B 108.06

    Verfahrensrüge wegen mangelhafter Begründung zur Gefahr einer konventionswidrigen

    4 Zwar ist die nach der Rechtsprechung des Senats gebotene Auseinandersetzung mit der abweichenden Würdigung verallgemeinerungsfähiger Tatsachen im Asylrechtsstreit durch andere Oberverwaltungsgerichte grundsätzlich Teil der dem materiellen Recht zuzuordnenden Sachverhalts- und Beweiswürdigung, so dass eine fehlende Auseinandersetzung mit abweichender obergerichtlicher Rechtsprechung als solche in aller Regel nicht als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gerügt werden kann (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 1. März 2006 BVerwG 1 B 85.05 juris und BVerwG 1 B 86.05 nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 10 B 94.07

    Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Revision, Verfahrensfehler,

  • BVerwG, 05.04.2007 - 1 B 165.06

    Voraussetzungen des Abschiebungsschutzes nach bei inländischer Fluchtalternative;

  • VG Berlin, 18.03.2008 - 38 X 87.08

    Frage des Abschiebungsschutzes für Tschetschenien

  • VG Berlin, 12.03.2008 - 38 X 33.08

    Abschiebungsschutz für Tschetschenen mit ausführlicher Erörterung der

  • BVerwG, 06.07.2012 - 10 B 19.12

    Gerichtliche Begründungspflicht bei einer Entscheidung über Verfolgungsgefährdung

  • VG Berlin, 12.03.2008 - 38 X 7.08

    Frage der Verfolgungsgefahr für Tschetschenen

  • VG Berlin, 02.04.2008 - 38 X 85.08

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Folgeantrag, Wiederaufgreifen des

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